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Amtsgericht Düsseldorf, 43 C 5879/03

Datum:
26.04.2004
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
43 C 5879/03
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2004:0426.43C5879.03.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8.3.2004

durch die Richterin X

für R e c h t erkannt:

Das Versäumnisurteil des AG Düsseldorf vom 01.09.2003 bleibt

aufrechterhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung

abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem

Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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