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Amtsgericht Düsseldorf, 290 C 1/04

Datum:
15.11.2004
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 290
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
290 C 1/04
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2004:1115.290C1.04.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 11. Oktober 2004

durch die Richterin am Amtsgericht X

für   R e c h t   erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.

 
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