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Amtsgericht Düsseldorf, 36 C 19607/02

Datum:
17.06.2003
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 C 19607/02
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2003:0617.36C19607.02.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. Mai 2003

den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an Herrn Rechtsanwalt X, als Einzelschiedsrichter des zwischen den Parteien betriebenen Schiedsgerichtsverfahren (Az. des Schiedsgerichts: 449/02G10) Kostenvorschuss in Höhe von 1.733,92 EUR zu zahlen.

Der Beklagten bleibt vorbehalten, ihre Rechte im Nachverfahren auszuführen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Vorbehaltsurteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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