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Amtsgericht Düsseldorf, 29 C 13692/00

Datum:
26.08.2003
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 C 13692/00
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2003:0826.29C13692.00.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren unter Berücksichtigung der bis zum 04.08.2003 bei Gericht eingegangenen Schriftsätze

am 26.08.2003

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, durch ge-eignete Maßnahmen den von den Wurzeln des sich auf dem Grund-stück der Beklagten straßen-seitig an der Grenze zum Grundstück der Klägerin befindlichen Baums (Zeder) ausgehenden Druck auf die sich auf dem Grundstück der Klägerin befindliche Einfriedungsmauer sowie den dort be-findlichen Fußweg zu beseitigen und künftige Einwirkungen durch die Wurzeln zu verhindern,

die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die durch die Wurzeln bereits eingetretene Beschädigung der Einfriedungs-mauer fachgerecht beseitigen zu lassen,

Es wird festgestellt, daß sich der Rechtsstreit bezüglich der Beseitigung der Schäden am Fußweg der Klägerin erledigt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner in Höhe von 95 % und die Klägerin in Höhe von 5 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.0000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

 
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