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Amtsgericht Düsseldorf, 22 C 6870/03

Datum:
24.09.2003
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 C 6870/03
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2003:0924.22C6870.03.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der mündlichen Verhandlung 23. Juli 2003

den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen

der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren

Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

 
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