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Amtsgericht Düsseldorf, 57 C 151/00

Datum:
24.07.2002
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
57 C 151/00
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2002:0724.57C151.00.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 3. Juli 2002

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den

Kläger 511,29 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Ge-

samtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung

gegen Sicherheitsleistung von 1.500,00 EUR abzuwenden, es sei

denn, die Klägerin leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in

gleicher Höhe.

 
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