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Amtsgericht Düsseldorf, 54 C 16575/01

Datum:
07.02.2002
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
54 C 16575/01
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2002:0207.54C16575.01.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 8.1.2002

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 56,61 EUR nebst 5% Zinsen über dem

Basiszinssatz seit dem 28.2.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9/10, die Beklagte zu 1/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Aufnahme eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.

 
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