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Amtsgericht Düsseldorf, 47 C 13885/01

Datum:
18.02.2002
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
47 C 13885/01
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2002:0218.47C13885.01.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 14. Januar 2002

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 20 % der zu vollstreckenden Kosten abwen-den, wenn diese nicht in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland als Steuer- und Zollbürgen anerkannten Kreditinstituts erbracht werden.

 
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