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Amtsgericht Düsseldorf, 31 C 11334/02

Datum:
27.11.2002
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 C 11334/02
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2002:1127.31C11334.02.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 18. Oktober 2002

durch den Richter am Amtsgericht XXX

für R e c h t erkannt:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die

Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern

nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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