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Amtsgericht Düsseldorf, 48 C 397/01

Datum:
24.04.2001
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
48 C 397/01
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2001:0424.48C397.01.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 20.03.2001

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 1.400,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen

Bankbürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse

erbracht werden.

 
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