Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Düsseldorf, 58 C 13106/99

Datum:
12.07.2000
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
58 C 13106/99
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2000:0712.58C13106.99.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 5. Juni 2000

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger

1.769,65 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 24.06.1999 zu zahlen, im übrigen

wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten zu 1.

477,11 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20.11.1998 zu zahlen, im übrigen wird

die Widerklage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen

der Kläger zu 24 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 36 % und der

Beklagte zu 1. zu weiteren 40 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten

zu 1. trägt der Kläger zu 24 % und die außergerichtlichen Kosten des Beklagt-

ten zu 2. trägt der Kläger zu 29 %. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht

statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages. Der Kläger kann die Voll-

streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbe-

trages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in

dieser Höhe leisten.

Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in

der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank