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Amtsgericht Düsseldorf, 53 C 3697/00

Datum:
17.05.2000
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
53 C 3697/00
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2000:0517.53C3697.00.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 12.4.2000

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden

dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen

ihn gerichtete Zwangsvollstreckung des

Beklagten gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 500,-- DM abzuwenden, wenn nicht

die Beklagte ihrerseits bis zum Beginn der

Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

Den Parteien wird nachgelassen, die jeweilige

Sicherheitsleistung durch eine selbstschuld-

nerische Bürgschaft einer großen Bank mit

Sitz in der Bundesrepublik Deutschland der

durch eine öffentlich-rechtliche Sparkasse

zu erbringen.

 
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