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Amtsgericht Düsseldorf, 48 C 13977/99

Datum:
25.01.2000
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
48 C 13977/99
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2000:0125.48C13977.99.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 16. November 1999

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.711,81 DM nebst 9,6 %

Zinsen seit dem 8. November 1998 sowie 20,-- DM zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,-- DM.

Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen

Bankbürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse

erbracht werden.

 
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