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Amtsgericht Düsseldorf, 21 C 1338/00

Datum:
30.05.2000
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 1338/00
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2000:0530.21C1338.00.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 4. April 2000

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 660,-- DM nebst 4 % Zinsen aus

300,-- DM seit dem 5. August 1999 sowie 4 % Zinsen aus weiteren jeweils

90,-- DM seit dem 4. September, dem 5. Oktober, dem 5. November sowie

dem 4. Dezember 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger zu 46/100 sowie die Be-

klagten zu 54/100.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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