Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Düsseldorf, 44 C 203/97

Datum:
02.09.1998
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
44 C 203/97
ECLI:
ECLI:DE:AGD:1998:0902.44C203.97.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 8. Juli 1998

durch den Richter X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreit hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung

des Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 %

des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die

Sicherheiten dürfen auch durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft

einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank