Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Düsseldorf, 29 C 20253/96

Datum:
08.09.1997
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 C 20253/96
ECLI:
ECLI:DE:AGD:1997:0908.29C20253.96.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 21.07.1997

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe

645,50 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05.02.1997 sowie an den Kläger

einen Betrag in Höhe von 645,50 DM nebst 4 % Zinsen seit dem

05.02.1997 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und der Kläger je zu 25 %,

im übrigen die Beklagte.

Die Klägerin und der Kläger tragen ihre eigenen außergerichtlichen

Kosten jeweils zu 50 % selbst, im übrigen die Beklagte.

Die Beklagte trägt ihre eigenen außergerichtlichen Kosten zu 50 % selbst,

im übrigen tragen die Klägerin und der Kläger die außergerichtlichen Kosten

der Beklagten jeweils zu 25 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank