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Amtsgericht Düsseldorf, 41 C 4629/94

Datum:
07.10.1994
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
41 C 4629/94
ECLI:
ECLI:DE:AGD:1994:1007.41C4629.94.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 2.9.1994

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die

Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes

wird gemäß § 495 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.

 
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