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Amtsgericht Düsseldorf, 39 C 3693/94

Datum:
30.08.1994
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
39 C 3693/94
ECLI:
ECLI:DE:AGD:1994:0830.39C3693.94.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren am 30. August 1994

durch die Richterin X

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 291,60 DM nebst 4 % Zinsen

hieraus seit dem 12.8.1993 nebst 4 % Zinsen aus 30,-- DM vom 12.8.1993

bis 16.5.1994 nebst 4 % Zinsen aus 756,37 DM vom 12.8.1993 bis zum

5.7.1994 sowie 10,-- DM vorgerichtlicher Mahnkosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495 a Abs. 2 ZPO abgesehen.

 
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