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Landgericht Dortmund, 2 O 227/02

Datum:
23.01.2003
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 227/02
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2003:0123.2O227.02.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem

Streitwert von 9.726,98 der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

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