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Landgericht Dortmund, 9 T 461/20

Datum:
18.01.2021
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 T 461/20
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2021:0118.9T461.20.00
 
Tenor:

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 22. Juli 2020 wird abgeändert.

Der Beteiligten zu 1) ist die Zahlung der D1-AG aus der Berufsunfähigkeitsversicherung 00 000 000 0 in Höhe von 2.785,54 € pfandfrei zu belassen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.785,54 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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