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Landgericht Dortmund, 9 T 112/21

Datum:
20.05.2021
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 T 112/21
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2021:0520.9T112.21.00
 
Tenor:

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 25.02.2021 wird abgeändert.

Die Sachverständigenvergütung für den Beteiligten zu 1) wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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