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Landgericht Dortmund, 7 O 265/20

Datum:
03.05.2021
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 265/20
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2021:0503.7O265.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, 63.724,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11.10.2019 Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Mercedes Benz GLE 350d, FIN: 01 an den Kläger zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme Mercedes Benz GLE 350d, FIN: 01, in Verzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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