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Landgericht Dortmund, 1 S 28/21

Datum:
18.05.2021
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 28/21
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2021:0518.1S28.21.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 15.01.2021, Aktenzeichen 20 C 1/20, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die auf der Eigentümerversammlung vom 03.12.2019 gefassten Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft 01-Straße 00 in A1 zu TOP 3 (Jahresabrechnung 2018, Entlastung der Verwaltung, Sonderumlage), 5 (Beiratswahl) und 9 (Winterdienst) werden für unwirksam erklärt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 03.12.2019 zu TOP 2 (Jahresabrechnung 2017) und TOP 4 (Schadensersatzansprüche gegen B1) nichtig sind.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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