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Landgericht Dortmund, 18 O 20/19

Datum:
12.05.2021
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
IV. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 O 20/19
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2021:0512.18O20.19.00
 
Tenor:

sind auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.12.2020 von der Beklagten

2.532,50 EUR - zweitausendfünfhundertzweiunddreißig Euro und fünfzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 02.03.2021 an die Klägerin zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

 
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