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Landgericht Dortmund, 3 O 542/19

Datum:
11.09.2020
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 542/19
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2020:0911.3O542.19.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 20.310,99 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.07.2019 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.932,34 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.07.2019 zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) weitere 1.015,57 € als Nebenforderung nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.11.2019 zu zahlen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert in Höhe von bis zu 25.000,00 € trägt die Beklagte.

5.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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