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Landgericht Dortmund, 39 Ks 11/18

Datum:
31.01.2019
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
39. große Strafkammer - Schwurgericht -
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
39 Ks 11/18
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2019:0131.39KS11.18.00
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von

7 (sieben) Jahren

verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Vor dem Vollzug der Maßregel sind 1 Jahr und 6 Monate der verhängten Freiheitsstrafe zu vollstrecken.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften:

§§ 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 315b Abs. 1 Nr. 2, 21, 22, 23, 52, 64, 67 Abs. 1, 2 und 5 Satz 1 StGB.

 
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