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Landgericht Dortmund, 17 S 140/19

Datum:
13.12.2019
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
17. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 S 140/19
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2019:1213.17S140.19.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.07.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Der in der Versammlung der WEG K-Straße , P1 am 22.03.2018 zum Tagesordnungspunkt 2 gefasste Beschluss über die Genehmigung der Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen für 2017 wird für ungültig erklärt.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

7. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.318,70 Euro festgesetzt.

 
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