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Landgericht Dortmund, 9 T 41/18

Datum:
29.01.2018
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 T 41/18
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2018:0129.9T41.18.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 243/242 M 0919/17
 
Tenor:

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 8. Dezember 2017 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 24. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Entscheidung im Beschwerdeverfahren ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

 
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