Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 25 O 358/17

Datum:
04.09.2018
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 358/17
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2018:0904.25O358.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr auf dem deutschen Markt für das Mittel „F1“ wie folgt zu werben:

1.              „weniger sichtbare Falten“,

2.              „strafferes Hautbild“,

3.              „Die Haut… wird am ganzen Körper gestrafft“,

4.              „für ein… jugendliches Aussehen“,

5.              „F stärkt das Kollagengerüst am ganzen Körper von innen“,

6.              „Die speziellen Kollagen-Peptide sind…besonders wichtig, da sie nachhaltig von innen die Kollagen-Struktur der Unterhaut (Bindegewebe) stärken“,

7.              „Zusätzlich sorgen Zink, Vitamin C, E und Biotin für kraftvolles Haar und/oder gesunde Nägel“,

8.              „F1-Kollagen strafft die Haut ganz natürlich von innen am ganzen Körper“,

9.              „Die verwendeten Peptide…wirken in den tiefen Hautschichten und stimulieren dort die Zellen (Fibroblasten), wieder mehr Kollagen zu produzieren“,

10.              „Neben der natürlichen Aktivierung des körpereigenen Kollagenstoffwechsels wird auch die Hyaluronproduktion angeregt und somit die Hydratisierung (Wasserspeicherung) der Unterhaut nachhaltig verbessert“,

11.              „Die Unterhautstruktur erhält mehr Festigkeit, Dichte und Elastizität, so dass die Haut insgesamt glatter wird und jugendlicher aussieht“,

12.              „So wird in den tieferen Hautschichten ausreichend Kollagen produziert, um die relevanten Hautparameter Hautfeuchtigkeit, Hautelastizität und Faltenvolumen signifikant und nachhaltig positiv zu beeinflussen“,

13.              „Aktuelle Studien zeigen, dass die beobachteten Effekte und F eine nachhaltige Wirkung haben“,

14.              „Mit den speziellen Kollagen-Peptiden wird der körpereigene Kollagen-Stoffwechsel der Fibroblasten (Hautzellen) aktiviert, so dass die Kollagen-Strukturen in den tieferen Hautschichten gestärkt werden. Über einen längeren Zeitraum eingenommen (mindestens 12 Wochen), können die Kollagen-Peptide die Hautfeuchtigkeit verbessern und für ein ebenmäßigeres Hautbild sorgen, so das feine Falten sichtbar reduziert werden“,

15.              „Biotin (Vitamin H) verbessert die Keratinstruktur der Nägel und/oder unterstützt den hauteigenen Aktivierungsprozess für schöne Haut“,

16.              „Mit F kann den Spuren der Hautalterung jetzt auf innovative Weise entgegengewirkt werden – nachhaltig und dauerhaft“,

17.              „Durch spezielle Kollagen-Peptide wird die körpereigene Kollagen- und Hyaluronproduktion auf natürliche Weise aktiviert, für Beauty-Effekte am ganzen Körper“,

18.              „Die speziellen Kollagen-Peptide in Elasten stimulieren von innen die Zellen in den tieferen Hauschichten (Fibroblasten), wieder mehr Kollagen und Hyaluron zu produzieren“,

19.              „durch die erhöhte Kollagenbilanz der tieferen Hautschichten verbessert sich die Optik der Haut nachhaltig am ganzen Körper. Sie gewinnt an Feuchtigkeit und/oder Elastizität, Linien und Falten werden reduziert“,

20.              „Das Ergebnis: ein feineres und ebenmäßigeres Hautbild – vom Gesicht über Hals und Dekolleté bis hin zu Armen und Beinen“,

jeweils sofern dies geschieht wie in Anlage K 3 wiedergegeben.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter Ziff. 1 genannte Unterlassungsgebot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein vom Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht, wobei Ordnungshaft jeweils an dem bzw. den Geschäftsführer(n) zu vollstrecken ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 178,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00 EUR.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank