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Landgericht Dortmund, 17 S 133/17

Datum:
12.01.2018
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
17. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 S 133/17
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2018:0112.17S133.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Lünen, 7 C 410/14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 08.06.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lünen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.   Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 95,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 16.07.2014 zu zahlen.

2.   Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.   Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

4.   Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens.

5.   Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

6.   Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.081,35 Euro festgesetzt.

 
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