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Landgericht Dortmund, 9 T 220/17

Datum:
22.11.2017
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 T 220/17
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2017:1122.9T220.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Hamm, 43 XIV (B) 9/17
 
Tenor:

Auf Antrag des Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 15.03.2017 ihn in seinen Rechten verletzt hat und die Freiheitsentziehung im Zeitraum vom 20.02.2017 bis 22.02.2017 rechtswidrig war.

Die Gerichtskosten beider Instanzen trägt der Kreis M. Die notwendigen Aufwendungen des Beteiligten zu 1.) trägt dieser selbst.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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