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Landgericht Dortmund, 2 S 21/16

Datum:
23.03.2017
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 21/16
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2017:0323.2S21.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 415 C 4077/15
 
Tenor:

Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 04.04.2016 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Kosten 1. Instanz tragen die Klägerin 62 % und der Beklagte 38 %.

Die Kosten der 2. Instanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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