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Landgericht Dortmund, 2 O 459/15

Datum:
16.02.2017
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 459/15
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2017:0216.2O459.15.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger nach einem Streitwert von bis zu 6.000,00 €.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der               Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des               vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der               Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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