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Landgericht Dortmund, 2 O 454/16

Datum:
12.07.2017
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 454/16
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2017:0712.2O454.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Darlehensverbindlichkeiten für das Darlehen mit der D AG, B-Straße, T, vom ##./##.##.####, Vertrags-Nr. ##########, Konto: IBAN: DE#################### in Höhe von 61.888,41 € freizustellen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlich entstandenen Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 989,13 € freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 61.888,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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