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Landgericht Dortmund, 2 O 348/16

Datum:
24.10.2017
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 348/16
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2017:1024.2O348.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 3.720,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2015 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin zu 2) 1.370,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2015 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin zu 3) 1.060,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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