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Landgericht Dortmund, 2 O 155/15

Datum:
02.03.2017
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 155/15
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2017:0302.2O155.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.861,35 € (i. W.: zweitausendachthunderteinundsechzig 35/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 06.05.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 64 % und die Beklagte 36 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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