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Landgericht Dortmund, 25 O 340/16

Datum:
15.12.2017
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 340/16
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2017:1215.25O340.16.00
 
Tenor:

M wird verurteilt, an den Kläger 66,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2014 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 41,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt M.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. M kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet

 
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