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Landgericht Dortmund, 1 S 227/17

Datum:
05.12.2017
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 S 227/17
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2017:1205.1S227.17.00
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten zu 1 gegen das am 29.08.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (425 C 7634/16)

wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten zu 1) auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.504,00 EUR festgesetzt.

 
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