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Landgericht Dortmund, 16 O 47/16

Datum:
13.07.2017
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
III. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 47/16
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2017:0713.16O47.16.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 10.11.2016 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Kosten allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf hinsichtlich der Kosten nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

 
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