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Landgericht Dortmund, 12 O 228/16

Datum:
31.08.2017
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 O 228/16
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2017:0831.12O228.16.00
 
Tenor:

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 06.06.2017 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Absatz 2 der Satz 3 ("Die Grenzwerte für die Einstufung in Schadstoffklasse Euro 5 werden im Modus 0 nicht eingehalten.") gestrichen wird.

Auf Seite 3 wird in Absatz 3 der erste Satz dahingehend geändert, dass er lautet:

"Bei der Beklagten zu 2) wurde dann ein Softwareupdate entwickelt, das nach Aufspielen auf die betroffenen Fahrzeuge dazu führen soll, dass nur ein einheitlicher Betriebsmodus entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen Verwendung findet."

Auf Seite 2 in Absatz 1 wird Satz 3 dahingehend geändert, dass er lautet:

"Die Beklagte zu 1) ist eine nicht zum Konzern der Beklagten zu 2) gehörende Händlerin."

 
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