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Landgericht Dortmund, 4 O 149/15

Datum:
06.04.2016
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 149/15
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2016:0406.4O149.15.00
 
Schlagworte:
WPC-Dielen Mangel
Normen:
BGB §§ 433, 434 Abs.1 Satz 1
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 15.267,00 € (in Worten: fünfzehntausendzweihundertsiebenundsechzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 28.04.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtlichen weiteren Schaden aus der Lieferung von Terrassen-Dielen U2 massiv glatt Graphit mit Montage-Set und Alu-Leisten vom April 2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger als Gesamtgläubiger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. U, C-str. ##, ##### L, in Höhe von 1.348,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 28.04.2015 zu befreien.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Nebenintervenientin trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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