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Landgericht Dortmund, 3 O 569/15

Datum:
09.12.2016
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 569/15
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2016:1209.3O569.15.00
 
Tenor:

1.

Es wird festgestellt, dass der streitgegenständliche Darlehensvertrag vom 04.11.2006 zur Vertragsnummer ########## über einen Nennbetrag von 150.000,00 € durch die mit anwaltlichem Schreiben vom 22.06.2015 erfolgte Widerrufserklärung in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt worden ist.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 80.000,00 €.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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