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Landgericht Dortmund, 2 S 28/15

Datum:
01.09.2016
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 28/15
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2016:0901.2S28.15.00
 
Tenor:

Das am 16.07.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.900,00 € (i.W.: viertausendneunhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.05.2014 zu zahlen.

Insoweit wird das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Dortmund vom 12.02.2015 aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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