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Landgericht Dortmund, 1 S 433/15

Datum:
07.04.2016
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 S 433/15
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2016:0407.1S433.15.00
 
Tenor:

beabsichtigt das Berufungsgericht, die Berufung durch Beschluss unverzüglich zurückzuweisen.

Die Kammer ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung. Eine mündliche Verhandlung ist auch aus sonstigen Gründen nicht geboten

 
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