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Landgericht Dortmund, 9 S 1/14

Datum:
28.10.2014
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 1/14
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2014:1028.9S1.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 512 C 42/13
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. November 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts E abgeändert.

Der in der Eigentümerversammlung vom 10. Juli 2013 unter dem Tagesordnungspunkt 09 gefasste Eigentümerbeschluss über den Einbau von Funk-Heizkosten-Verteilern wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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