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Landgericht Dortmund, 21 O 321/12

Datum:
08.01.2014
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 O 321/12
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2014:0108.21O321.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. 

              Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger bleibt nachgelassen,               die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des               beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite               zuvor Sicherheit leistet.

 
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