Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 20 O 84/14

Datum:
19.11.2014
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
VI. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 84/14
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2014:1119.20O84.14.00
 
Tenor:

I.

Den Beklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, an dessen Stelle im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu vollstrecken an den Geschäftsführern, untersagt, damit zu werben oder sonstwie zu behaupten, dass für die Investmentprodukte der Beklagten zu 2.) Versicherungsschutz durch die Klägern oder eine andere Gesellschaft der B Grupp gewährt wird.

II.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, der Klägerin Auskunft über Ort, Zeitpunkt, Umfang und Empfänger von Verletzungshandlungen nach I. zu erteilen.

III.

Es wird feststellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägern jeden Schaden zu ersetzen, der dieser durch die die unter I. benannten Verletzungshandlungen entstanden ist oder künftig noch entstehen wird.

IV.

Es wird festgestellt, dass zwischen der Klägern und der Beklagten zu 1.) durch die Vereinbarung vom 06./07.07.2011 (Anlage K 5/5a) kein wirksamer Versicherungsvertrag zustande gekommen ist.

V.

Es wird festgestellt, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2.) durch die undatierte Vereinbarung auf der Basis des Letter of Intents (LOI) vom 21.07.2011 (Anlage K 6) kein wirksamer Versicherungsvertrag zustande gekommen ist.

VI.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

VII.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank