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Landgericht Dortmund, 1 S 380/14

Datum:
14.10.2014
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 S 380/14
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2014:1014.1S380.14.00
 
Tenor:

wird der Antrag des Beklagten vom 02.09.2014, beim Landgericht Dortmund eingegangen am 24.09.2014, auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Berufung gegen das am 02.09.2014 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 26.08.2014 zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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