Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 7 O 400/12

Datum:
08.05.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 400/12
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:0508.7O400.12.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin den Besitz zu verschaffen, an

1.              der im Erdgeschoss rechts des Gebäudes C-str. ##,

E, liegenden Wohnung, die in dem als Anlage K 1 beigefügten Lageplan rot umrandet dargestellt und deren einzelne Zimmer mit der Ziff. 1. bezeichnet sind,

2.              der Sondernutzungsfläche, die in dem als Anlage K 2 beige-

fügten Lageplan orange umrandet dargestellt und mit der Ziff. 1. bezeichnet ist,

3.              an dem Kellerraum, der in dem als Anlage K 2 beigefügten

Lageplan grün umrandet dargestellt und mit der Ziff. 21 bezeichnet ist,

4.              an dem Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage, der in dem als Anlage

K 2 beigefügten Lageplan gelb umrandet dargestellt und mit der Ziff. 36 bezeichnet ist,

5.              an dem Tiefgaragenstellplatz, der in dem als Anlage K 2 beige-

fügten Lageplan violett umrandet dargestellt und mit der Ziff. 38 bezeichnet ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank