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Landgericht Dortmund, 4 S 93/12

Datum:
18.06.2013
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 S 93/12
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2013:0618.4S93.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 429 C 2115/12
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten vom 12.10.2012 wird das am 26.06.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (429 C 2115/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 171,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

 
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